RDKS-Pflicht – Infos & Fakten

RDKS
Reifen-Druck-Kontroll-System

Seit 01.11.2014 müssen alle Neuwagen mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein.

Im Jahr 2014 wird dies in D, A und CH auf rund 1 Mio. Fahrzeuge zutreffen. In wie weit Sie eventuell betroffen sein können und was dann zu beachten ist, erfahren Sie hier.

 

RDKS-Pflicht – Infos & Fakten
Stichtag: 01.12.2014 RDKS Pflicht für alle Neufahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt verkauft werden 
Stichtag: 01.11.2012 RDKS Pflicht für alle Fahrzeugtypen, die ab diesem Zeitpunkt typgenehmigt wurden
Stichtag: 31.10.2012 Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt typgenehmigt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden
betroffene Fahrzeugarten Pkw und Wohnmobile mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, sowie Geländewagen
RDKS-Systeme direkt messende (über Sensoren) oder indirekt messende Systeme (über Abrollumfang) möglich
RDKS-Sensortypen Ventilsensor oder Klebesensor im Reifen (REDI-Sensor)
erfasste Reifen RDKS-Pflicht besteht nur bei direkt messenden Systemen sowohl für Sommer- als auch Winterreifen
Erkennen von RDKS Taste im Cockpit bzw. Aufleuchten beim Einschalten der Zündung
Abschalten vom RDKS Das Abschalten ist weder möglich, noch zulässig
HU und defektes RDKS Defekt am RDKS-System gilt als geringer Mangel und ist unverzüglich zu beheben
Kosten für Sensoren 4 Sensoren ab ca. 200 €
Haltbarkeit der Sensoren ca. 6 bis 7 Jahren bzw. ca. 150.000 Kilometer
Reifentausch Sensoren können wieder verwendet werden

Wenn Sie wissen möchten, ob und ggf. welche Sensoren in Ihrem Fahrzeug verbaut sind, wenden Sie sich an Ihren Fahrzeughersteller.

Alternativ können Sie diese Informationen auch im Internet abfragen.