Dashcam-Urteil in Bayern

Bayern verbietet DashCams per Urteil

keba-verlag - dashcamZumindest wenn sie dafür verwendet werden, dass Aufnahmen im Internet veröffentlicht oder den Behörden übergeben werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach begründete sein Urteil damit, dass das Datenschutzinteresse von heimlich gefilmten Personen höher zu bewerten sei, als das Interesse eines Autofahrers, der durch den Videobeweis zum Beispiel seine Unschuld an einem Unfall beweisen möchte. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 300.000 €. Eine utopische Summe, die in der Praxis beim Privatmann wohl keine Anwendung finden wird. Dennoch werden  Ordnungswidrigkeiten gemäß dem Datenschutzgesetz schon von je her mit immens hohen Bußgeldern belegt.

Nach wie vor ist das Urteil aber schwammig, denn jeder hat noch immer das Recht, alle Beweismittel vorzulegen, die seiner Meinung nach für das Verfahren von Bedeutung sein können.

Ziel einer solchen Regelung sollte zweifelsohne sein, dass selbsternannte Verkehrsüberwacher permanent das Verkehrsgeschehen filmen und dann mögliche Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer den Behörden zur Ahndung vorlegen. Dies ist schließlich nicht einmal der Polizei erlaubt. So dürfen Videoaufnahmen erst dann gestartet werden, wenn der Verdacht der unmittelbaren Begehung einer Ordnungswidrigkeit gegeben ist (§ 100 h StPO). Demnach dürfen auch bei Rotlicht-, Handy- und Gurtüberwachungen die Kameras also nicht einfach „durchlaufen“ um das Material anschließend auszuwerten.

Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, dass sich niemand dafür zuständig fühlt, durch ein klar formuliertes Urteil Rechtssicherheit beim Bürger zu schaffen. Ein gefundenes Fressen für Abmahnwütige und leider auch für die sog. „Auto-Bumser“, die nach wie vor unbehelligt Unfälle fingieren und Unbeteiligte schädigen können.

Weshalb Bayern – bislang als einziges Bundesland – hier wieder eine fragwürdige Vorreiterrolle übernehmen muss, bleibt offen. Vielleicht fühlen sich einige Entscheidungsträger ja sicherer, wenn sie nach dem Bierzeltbesuch nach Hause fahren können, ohne dass dafür ein (zufälliges) Beweismittel vorgelegt werden kann.

Nichts gegen Datenschutz, aber mache ich mich irgendwann auch strafbar, wenn ich andere Verkehrsteilnehmer und deren Kennzeichen sehe? Oder muss ich gar ein Bußgeld zahlen, wenn ich eine schöne Motorrad-Tour mit einer Helmkamera filme und Teile davon auf meine Facebook-Seite stelle?