Neues Punktesystem im Bußgeldkatalog 2014

Aus für das Verkehrszentralregister

Neues Punktesystem im Bußgeldkatalog 2014
Neues Punktesystem im Bußgeldkatalog 2014

Zum 01. Mai 2014 wurde das bis dato genutzte Verkehrszentralregister (VZR) vom neuen Fahreignungsregister (FAER) abgelöst.

Einhergehend mit dieser Änderung wurde auch das neue Punktesystem im Bußgeldkatalog 2014 eingeführt, was für Verkehrssünder Vor- und Nachteile mit sich bringt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Verwarnungsgeld reicht von 5 EUR bis 55 EUR statt bisher 5 EUR bis 35 EUR
  • Bußgeld (=Anzeige) startet bei 60 EUR statt bisher bei 40 EUR
  • Punkte gibt es nur noch für Verstöße, welche die Verkehrssicherheit betreffen statt bisher generell ab 40 EUR
  • Bußgeld wurde für Verstöße, die nicht eingetragen werden, also punktefrei bleiben, angepasst/erhöht
  • Tilgungshemmung entfällt, das heisst ein neuer Verstoß hat nicht mehr zur Folge, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert wird
  • Es gibt nur noch drei Punktekategorien
  • Neue Maßnahmestufen
  • Neues Fahreignungsseminar zum Punkteabbau

Neues Punktesystem im Bußgeldkatalog 2014

Anzahl der Punkte Art des Verstoßes
1 schwere Ordnungswidrigkeiten
2 schwere Ordungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
3 Straftaten die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben

Die neuen Maßnahmenstufen

Anzahl der Punkte Art der Maßnahme
4 bis 5 Fahrerlaubnisbehörde sendet Ermahnung und informiert über die Maßnahmenstufe. Abbau von einem Punkt durch freiwilliges Seminar möglich
6 bis 7 Verwarnung mit Hinweis auf Entzug der Fahrerlaubnis bei Erreichen der nächsten Stufe
ab 8 Entzug der Fahrerlaubnis, wenn zuvor Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden.

Das neue Fahreignungsseminar

Das neue Fahreignungsseminar besteht jetzt aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teilen. Nach wie vor ist die Teilnahme am Seminar freiwillig. Punkte können nur abgebaut werden, wenn maximal 5 Punkte vorhanden sind!

Was passiert mit den alten Punkten?

Bisher eingefahrene Punkte verfallen natürlich nicht! Sie werden vielmehr in das neue System übernommen und so angepasst, dass niemand einen Nachteil befürchten, aber auch keinen Vorteil erwarten kann. Zum Stichtag 01. Mai 2014 wurden folglich auch nur solche Punkte gelöscht, die im neuen System (FAER) nicht mehr eingetragen würden.

Wer sich nicht sicher ist, wie sein Punktekonto zur Zeit aussieht, kann auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) seinen Punktestand online abfragen.