Smartwatch: Verbot am Steuer?
Spätestens mit Erscheinen der Apple Watch mit mehreren Millionen verkauften Einheiten, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sich die ersten Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen: ist das Telefonieren mit einer Smartwatch am Steuer der verbotswidrigen Benutzung eines Handy gleichzusetzen?
Aktuell gibt es hierzu noch kein Urteil, aber wenn wir den § 23 StVO einmal betrachten, regelt dieser die Benutzung von Mobiltelefonen folgendermaßen:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist“
Bezogen auf eine Smartwatch lässt sich bei strikter Auslegung des Paragraphen feststellen dass
- die Smartwatch als Mobiltelefon gilt, weil man damit telefonieren kann
- im Falle der Apple Watch dies nur der Fall ist, wenn das Handy mit der Smartwatch verbunden ist
- der Nachweis, dass dem so ist, seitens der Polizei nur schwer zu erbringen sein dürfte
- alle Funktionen genutzt werden dürfen, solange die Smartwatch am Handgelenk ist
- die Smartwatch zum Telefonieren nicht in der Hand gehalten werden darf
Sollte seitens des Gesetzgebers also einmal der Wunsch bestehen, die Nutzung von Smartwatches (vor allem die Telefonfunktion) zu verbieten, müsste der § 23 StVO also vollständig angepasst werden. Bislang gilt er nämlich einzig und allein für Mobiltelefone wenn diese oder deren Hörer aufgenommen oder gehalten wird (siehe Wortlaut oben).
Wie eine Formulierung aussehen wird oder soll, die auch eine Smartwatch mit Telefonfunktion vom Grundsatz her erfasst, bleibt spannend. Sollte hierfür wieder ein unausgereifter Entwurf abgesegnet werden, würden wohl bald auch die Nutzung eines festeingebauten Navis, die Bedienung von Autoradio oder Bordcomputer und irgendwann auch noch das angeregte Gespräch mit Mitfahrern oder gar schreiende Kinder als unzulässig, weil störend oder ablenkend, verboten.
Mal sehen, was die Zukunft bringt – wir bleiben auf jeden Fall für Euch am Ball…