Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

Geniales Urteil zum beliebten Thema unzulässige Sportauspuffanlagen
So geschehen am Königlich Bayerischen Amtsgericht, wo sich ein junger Chopper-Fahrer wegen seiner unzulässigen Sportauspuffanlage verantworten musste. Die besagte Sportauspuffanlage hatte zwar keine Bauartgenehmigung, dafür aber einen elektronischen Verstellmechanismus, mit dem die Öffnungen der Endschalldämpfer variiert werden konnten. Nachdem der Biker mehrfach Runden durch die Innenstadt gedreht und durch den satten Sound auf sich aufmerksam gemacht hatte, wurde er von einer Polizeistreife angehalten. Die Beamten erkannten augenblicklich, was die Stunde geschlagen hatte und stellten das Bike zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sicher. Da das Standgeräusch bei der amtlichen Messung um 19 dB(A) überschritten war, wurde ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen, wogegen der Biker Einspruch einlegte und sich schließlich verhandeln ließ.
Im Verlauf der Hauptverhandlung ergab sich dann in etwa folgender Dialog zwischen dem vorsitzenden Richter am Amtsgericht (RiAG), dem Betroffenen (Betr.) und dem Sachverständigen (SV):
RiAG: Ist es richtig, dass Sie die besagte Sportauspuffanlage an ihrem Motorrad montiert haben?
Betr.: Ja.
RiAG: Wussten Sie, dass diese nicht zulässig war?
Betr.: Ja, schon…
RiAG: Hat Ihr Fahrzeug eigentlich TÜV?
Betr.: Natürlich.
RiAG: Wie kann das funktionieren?
Betr.: Wenn ich zum TÜV fahre, baue ich eine andere Anlage hin, dann fällt das nicht auf.
RiAG: Und nach der Untersuchung?
Betr.: Baue ich die Sportauspuffanlage wieder ran..
RiAG: Aha…
(Das war die Stelle, wo der Sachbearbeiter der Polizei davon ausging, dass es nun um Vorsatz gehen würde)
RiAG: Herr Neumaier, Sie haben das besagte Motorrad begutachtet?
SV: Jawoll.
RiAG: Was ist Ihnen dabei aufgefallen?
SV: Unter anderem eine unzulässige Sportauspuffanlage.
RiAG: Was hatte diese zur Folge?
SV: Diese hatte zur Folge, dass das Motorrad um 19dB(A) zu laut war.
RiAG: Das haben Sie gemessen?
SV: Ja.
RiAG: Gibt es denn Motorräder, die so laut sein dürfen?
SV: Theoretisch schon, aber das sind dann ältere Maschinen, die bauartbedingt einfach so laut sind und deswegen noch so herumfahren dürfen. Das wäre bei einem neuen Motorrad aber undenkbar.
RiAG: Hm… also kann man auch legal soviel Lärm fabrizieren?
SV: Ja, aber das ist dann der Serienzustand, wir sprechen ja hier von einer unzulässigen Sportauspuffanlage…
RiAG: Ja gut, das reicht mir dann…
(Wer sich jetzt nicht unnötig aufregen möchte, sollte an dieser Stelle vielleicht nicht mehr weiterlesen)
RiAG: Im Namen des Volkes (ach ja?) ergeht folgendes Urteil, der Betroffene wird freigesprochen… bla, bla, bla… da er nicht für etwas verurteilt werden konnte, was andere mit anderen Motorrädern auch tun dürfen… bla, bla, bla… (frei übersetzt: ich habe keine Ahnung)…
Zusammen mit den Änderungen im neuen Bußgeldkatalog 2014 (nach dem die wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt punktefrei bleibt) die perfekte Ermunterung für alle Sound-Fetischisten, in Zukunft mit unzulässigen Sportauspuffanlagen durch die Gegend zu röhren und sich als akustischer Umweltverschmutzer beim Rest der Bevölkerung so richtig beliebt zu machen…