RECHTLICHER HINWEIS
Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt der KEBA-Verlag keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Gesetzgebung, Rechtsprechung und behördliche Bewertung können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie Entscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
FÜHRERSCHEIN UMTAUSCHEN: BIST AUCH DU BETROFFEN?
Graue Pappe, rosa Lappen oder alte Plastikkarte: Auch Führerscheine haben inzwischen ein Verfallsdatum. Hier findest du sämtliche Fristen für den Pflichtumtausch alter deutscher Führerscheindokumente – und erfährst, was bei neueren Karten gilt. Wichtig: Das Ablaufdatum des Dokuments ist etwas anderes als das Ende einer Fahrberechtigung.
Welche Frist gilt für dich?
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum deines vorhandenen Führerscheindokuments:
| Dokument ausgestellt | Maßgeblich für den Umtausch |
|---|---|
| Bis einschließlich 31. Dezember 1998 | Dein Geburtsjahr – siehe Tabelle 1 |
| 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 | Ausstellungsjahr des Dokuments – siehe Tabelle 2; Sonderregel für vor 1953 Geborene beachten |
| Ab 19. Januar 2013 | Eingetragenes Ablaufdatum; grundsätzlich 15 Jahre Dokumentgültigkeit |
Aktuell wichtig: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Wer vor 1953 geboren wurde, hat beim Pflichtumtausch alter Dokumente bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
1. Alte Papierführerscheine: Dein Geburtsjahr entscheidet
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gilt:
| Geburtsjahr | Umtausch spätestens bis | Status am 22. Oktober 2026 |
|---|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 | Frist läuft |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 | Frist abgelaufen |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 | Frist abgelaufen |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 | Frist abgelaufen |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 | Frist abgelaufen |
Achtung: Bei den Jahrgängen 1953 bis 1958 lautet die gesetzliche Frist 19. Juli 2022. Der ursprünglich vorgesehene Januar-Termin wurde verlängert.
2. Alte Kartenführerscheine: Das Ausstellungsjahr entscheidet
Für Führerscheindokumente, die vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt:
| Ausstellungsjahr des Dokuments | Umtausch spätestens bis | Status am 22. Oktober 2026 |
|---|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 | Frist abgelaufen |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 | Nächster Stichtag |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 | Frist läuft |
| 2008 | 19. Januar 2029 | Frist läuft |
| 2009 | 19. Januar 2030 | Frist läuft |
| 2010 | 19. Januar 2031 | Frist läuft |
| 2011 | 19. Januar 2032 | Frist läuft |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 | Frist läuft |
Sonderregel: Wer vor 1953 geboren wurde, muss auch einen solchen alten Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Diese Ausnahme betrifft den Pflichtumtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente.
Wo findest du das richtige Datum?
Bei Kartenführerscheinen steht das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a. Das Ablaufdatum des Dokuments findest du im Feld 4b.
Maßgeblich ist bei alten Karten das Ausstellungsjahr des vorhandenen Dokuments, nicht das Jahr deiner Fahrprüfung. Hast du längst einen neueren, befristeten Kartenführerschein, schaust du auf dessen Ablaufdatum.
3. Ab 19. Januar 2013: Ablaufdatum statt Jahrgangstabelle
Diese Führerscheindokumente sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Vor Ablauf muss das Dokument erneuert werden. Die alten Umtauschtabellen bestimmen dafür keinen neuen Termin.
Wichtig für Lkw- und Busfahrer: Die Gültigkeit des Dokuments ersetzt nicht die gesonderten Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen. Hier können andere Fristen und Untersuchungen gelten. Auch bei alten Klassen können besondere Übergangsregeln relevant sein.
Frist verpasst: Ist die Fahrerlaubnis weg?
Nein. Allein durch den versäumten Dokumentenumtausch erlischt die Fahrerlaubnis nicht. Der alte Führerschein wird jedoch ungültig. Bei einer Kontrolle musst du grundsätzlich mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Allein dieser Dokumentenverstoß ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das gilt nicht, wenn zusätzlich eine befristete Fahrberechtigung abgelaufen ist. Der Austausch der Karte verlängert eine solche Berechtigung nicht automatisch.
Neue Prüfung, Sehtest oder MPU?
Für den reinen Pflichtumtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins sind keine neue Fahrprüfung, kein allgemeiner Gesundheitscheck und keine MPU vorgesehen. Bestehen konkrete Eignungszweifel, kann die Behörde unabhängig vom Dokumentenumtausch tätig werden.
Was brauchst du – und was kostet es?
Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnsitzes. Üblicherweise benötigst du:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- deinen bisherigen Führerschein,
- bei anderswo ausgestellten Papierführerscheinen gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde.
Das Bundesverkehrsministerium nennt grundsätzlich 25,50 Euro zuzüglich 1 Euro Registergebühr, zusammen 26,50 Euro. Foto und gegebenenfalls Direktversand kommen hinzu. Prüfe die konkreten Kosten bei deiner Behörde.
Beantrage den Umtausch mit Vorlauf: Entscheidend ist, dass der Führerschein bis zum Stichtag umgetauscht sein muss. Den alten Lappen kannst du auf Wunsch nach Entwertung behalten. Für die Erinnerungsbox reicht er dann weiterhin.
Merke: Altes Papier: Geburtsjahr prüfen. Alte Karte: Ausstellungsjahr prüfen. Neue Karte: Ablaufdatum prüfen. Und immer auseinanderhalten: Das Dokument kann ablaufen, obwohl die Fahrerlaubnis weiterbesteht.
Rechtsgrundlagen und Quellen