RECHTLICHER HINWEIS Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt der KEBA-Verlag keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Gesetzgebung, Rechtsprechung und behördliche Bewertung können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie Entscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 




KEBA-VERLAG · TUNING & RECHT


Kfz-Kennzeichen in Deutschland


Von Wunschkennzeichen über H und E bis zu Saison-, Kurzzeit-,
Wechsel- und Ausfuhrkennzeichen: Welche Kennzeichen es gibt und
welche Regeln dabei gelten.



208.000 Euro. So viel zahlte ein chinesischer Fahrzeughalter für die
Wunsch-Zahlenkombination „8888“ auf seinem Kfz-Kennzeichen. Eine Summe,
die man auch ganz hervorragend in ein komplettes Auto oder eine
Eigentumswohnung investieren könnte. Wobei Letztere zugegebenermaßen
nicht so schnell wäre.

Dagegen sind die Gebühren für ein Wunschkennzeichen in Deutschland ein
echtes Schnäppchen. Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden
bundesweit zusätzlich 10,20 Euro berechnet. Für die
Vorwegzuteilung beziehungsweise Reservierung kommen
2,60 Euro hinzu.

Die Nachfrage nach bestimmten Buchstaben- und Zahlenkombinationen ist
trotzdem enorm. Welche Arten von Kennzeichen es in Deutschland gibt und
wo die Grenzen beim letzten i-Tüpfelchen der Individualisierung liegen,
haben wir für euch zusammengefasst.




Wie ist ein Kennzeichen aufgebaut?

Die Zuteilung von Kennzeichen ist in
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Ein Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei
Buchstaben für den Verwaltungsbezirk und einer auf das einzelne Fahrzeug
bezogenen Erkennungsnummer.

Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können grundsätzlich alle übrigen
Buchstaben des Alphabets für die Erkennungsnummer verwendet werden.
Je nach Länge des Unterscheidungszeichens sind unterschiedliche
Buchstaben- und Zahlenkombinationen möglich.

Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne
Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gültig.




Nicht jede Kombination ist erlaubt

§ 9 FZV bestimmt außerdem, dass weder die Erkennungsnummer noch die
Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer gegen die
guten Sitten verstoßen darf.

Deshalb werden insbesondere Buchstaben- und Zahlenkombinationen mit
eindeutig nationalsozialistischem oder sonst verfassungsfeindlichem Bezug
von Zulassungsbehörden teilweise von der Vergabe ausgeschlossen.

Wichtig:

Welche konkreten Kombinationen zusätzlich gesperrt sind, ist nicht in
einer einzigen bundesweit abschließenden Liste geregelt. Die
Verwaltungspraxis kann sich deshalb je nach Bundesland und
Zulassungsbehörde unterscheiden.




Kennzeichen einfach behalten

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei einem Wohnsitzwechsel
in einen anderen Zulassungsbezirk keine Pflicht mehr, das Fahrzeug
umzukennzeichnen.

Seit dem 1. Oktober 2019 gilt diese Möglichkeit auch
bundesweit bei einem Halterwechsel.

Wer also ein gebrauchtes Pony Car mit der Kombination
X-US 66 kauft, kann dieses Kennzeichen grundsätzlich
weiterhin führen, egal wo in Deutschland er wohnt. Die Änderung des
Halters beziehungsweise des Wohnsitzes muss natürlich trotzdem der
zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet werden.




Wie muss das Kennzeichen befestigt sein?

Nach § 12 Abs. 5 FZV müssen Kennzeichen an der Vorder-
und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und
fest angebracht sein.

Entscheidend ist, dass die Befestigung ausreichend fest mit dem Fahrzeug
verbunden ist. Eine bestimmte Befestigungsart wie beispielsweise eine
Verschraubung des Kennzeichens selbst schreibt die FZV nicht generell vor.




Welche Kfz-Kennzeichen gibt es?



1. Standardkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen Standardkennzeichens KE-BA 8414

Das klassische Kennzeichen besteht aus Unterscheidungszeichen und
Erkennungsnummer mit schwarzer Schrift auf weißem, schwarz gerandetem
Grund.

Ein einzeiliges Kennzeichen darf maximal
520 × 110 mm groß sein. Daneben sieht die FZV weitere
Kennzeichenformate vor.



2. Oldtimerkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen Oldtimerkennzeichens KE-BA 2308 H

Das Oldtimerkennzeichen entspricht grundsätzlich dem normalen
Kennzeichen, trägt aber hinter der Erkennungsnummer zusätzlich den
Buchstaben H.

Voraussetzung ist unter anderem ein Gutachten nach § 23 StVZO.
Als Oldtimer gilt ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in
Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich
in einem guten Erhaltungszustand befindet und der Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Ob Veränderungen oder Umbauten mit der Einstufung als Oldtimer vereinbar
sind, ist im Rahmen der Begutachtung zu beurteilen.



3. E-Kennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen E-Kennzeichens KE-BA 2602 E

Für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann auf Antrag ein
E-Kennzeichen zugeteilt werden.
Das E-Kennzeichen ist also nicht verpflichtend. Ein Elektrofahrzeug kann
grundsätzlich auch mit einem normalen Kennzeichen zugelassen werden.

Beim E-Kennzeichen steht hinter der Erkennungsnummer zusätzlich der
Kennbuchstabe E.

Bei einem Wechselkennzeichen wird der Kennbuchstabe E auf dem
fahrzeugbezogenen Teil angebracht.


Seit 2026: Keine zusätzliche grüne Umweltplakette erforderlich

Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge
nach § 11 FZV sind auch ohne grüne Umweltplakette von den entsprechenden
Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen. Wer ein Elektrofahrzeug mit
E-Kennzeichen fährt, benötigt deshalb für die Einfahrt in eine
Umweltzone keine zusätzliche grüne Umweltplakette mehr.

Wichtig ist dabei die Kennzeichnung nach § 11 FZV. Ein Elektrofahrzeug
ohne E-Kennzeichen fällt nicht allein aufgrund seines elektrischen
Antriebs unter diese Ausnahme von der Plakettenpflicht.

Kostenlos parken mit E-Kennzeichen?

Ein E-Kennzeichen bedeutet nicht automatisch, dass auf gebührenpflichtigen
Parkplätzen kostenlos geparkt werden darf.

Städte und Gemeinden können elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Parkvorteile einräumen oder sie von der Verpflichtung zur Benutzung eines
Parkscheinautomaten beziehungsweise einer Parkscheibe befreien.
Ob eine solche Vergünstigung tatsächlich gilt, entscheidet jedoch die
örtliche Regelung.

Maßgeblich sind deshalb immer die Beschilderung und gegebenenfalls die
Hinweise am Parkautomaten.


KURZ GESAGT

E-Kennzeichen freiwillig.
Mit E-Kennzeichen keine zusätzliche grüne Umweltplakette erforderlich.
Kostenloses Parken nur dort, wo es vor Ort ausdrücklich erlaubt ist.



4. Wechselkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen Wechselkennzeichens

Ein Wechselkennzeichen kann auf Antrag für
zwei Fahrzeuge desselben Halters zugeteilt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass beide Fahrzeuge derselben
Fahrzeugklasse M1, L oder O1 angehören und Kennzeichenschilder gleicher
Anzahl und Abmessungen verwendet werden können.

Das Wechselkennzeichen besteht aus
einem gemeinsamen Kennzeichenteil und einem
fahrzeugbezogenen Teil.

Das Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil
der Erkennungsnummer bilden den gemeinsamen Kennzeichenteil. Die jeweils
letzte Ziffer befindet sich auf dem fahrzeugbezogenen Teil.

Beispiel: Die Fahrzeuge könnten die Kombinationen
KE-BA 2308 und
KE-BA 2309 führen. Der gemeinsame Teil lautet dabei
KE-BA 230, während die Ziffer 8 beziehungsweise 9 den
fahrzeugbezogenen Teil bildet.

Auf dem gemeinsamen Kennzeichenteil befindet sich zusätzlich die
Kennzeichnung W. Der fahrzeugbezogene Teil bleibt am
jeweiligen Fahrzeug, während der gemeinsame Kennzeichenteil nur an dem
Fahrzeug angebracht wird, das aktuell am öffentlichen Straßenverkehr
teilnimmt.

Das Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen darf auch nicht auf
öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden.

Gut zu wissen:

Ein Wechselkennzeichen muss kein E-Kennzeichen sein.
Ist eines der Fahrzeuge jedoch entsprechend als Elektrofahrzeug
gekennzeichnet, wird das E auf dessen fahrzeugbezogenem Teil angebracht.
Entsprechendes gilt für das H bei einem Oldtimer-Wechselkennzeichen.

Wechselkennzeichen können nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen,
Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.



5. Saisonkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen Saisonkennzeichens

Das Saisonkennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Hinter der
Erkennungsnummer stehen übereinander der erste und letzte Monat des
Betriebszeitraums.

Der Betriebszeitraum muss volle Monate umfassen, mindestens
zwei Monate und höchstens
elf Monate.

Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen
grundsätzlich weder gefahren noch abgestellt werden.



6. Kurzzeitkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen Kurzzeitkennzeichens mit 04er-Erkennungsnummer

Kurzzeitkennzeichen sind für Probe- und Überführungsfahrten vorgesehen
und dürfen nur an dem Fahrzeug verwendet werden, für das sie zugeteilt
wurden.

Die Erkennungsnummer besteht ausschließlich aus Ziffern und beginnt mit
03 oder 04.

Anders als das normale Kennzeichen besitzt das Kurzzeitkennzeichen
kein blaues Eurofeld.

Das Ablaufdatum befindet sich in einem gelben Feld am rechten Rand.
Die obere Zahl bezeichnet den Tag, die mittlere Zahl den Monat und die
untere Zahl das Jahr.

Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen
nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden.



7. Rotes Kennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines roten deutschen 06-Kennzeichens

Rote Kennzeichen können unter anderem zuverlässigen
Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern,
Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder
widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt
werden.

Die Erkennungsnummer besteht ausschließlich aus Ziffern und beginnt bei
diesen Kennzeichen mit 06. Schrift und Rand sind rot.



8. Rotes Oldtimerkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines roten deutschen 07-Oldtimerkennzeichens

Das rote Oldtimerkennzeichen kann für Oldtimer verwendet werden, die an
Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung solcher Fahrzeuge und
der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Zulässig sind außerdem unter anderem An- und Abfahrten zu solchen
Veranstaltungen sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum
Zweck der Reparatur oder Wartung.

Die Erkennungsnummer besteht ausschließlich aus Ziffern und beginnt mit
07.



9. Grünes Kennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines grünen deutschen Kennzeichens

Das grüne Kennzeichen entspricht in seiner Grundform dem normalen
Kennzeichen. Beschriftung und Rand sind jedoch grün.

Es wird grundsätzlich für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Das grüne Kennzeichen darf nicht mit der
grünen Umweltplakette verwechselt werden.
Beide Kennzeichnungen haben völlig unterschiedliche Funktionen.



10. Ausfuhrkennzeichen

KI-generierte Musterabbildung eines deutschen Ausfuhrkennzeichens

Mit einem Ausfuhrkennzeichen kann ein Fahrzeug dauerhaft in einen
anderen Staat verbracht werden.

Das Ausfuhrkennzeichen besitzt
kein blaues Eurofeld.

Es besteht aus dem Unterscheidungszeichen, einer Erkennungsnummer und
dem Ablaufdatum. Zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer
befindet sich das Feld für die Stempelplakette.

Am rechten Rand befindet sich das Ablaufdatum auf
rotem Untergrund mit schwarzer Schrift.
Die obere Zahl bezeichnet den Tag, die mittlere Zahl den Monat und die
untere Zahl das Jahr, in dem die Gültigkeit endet.

Die Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen kann längstens für
ein Jahr erfolgen.




AUF DEN PUNKT GEBRACHT

Noch nie gab es so viele Möglichkeiten, ein Kennzeichen individuell zu
gestalten oder ein vorhandenes Kennzeichen auch nach einem Wohnsitz-
oder Halterwechsel weiterzuführen.

Grenzen setzt § 9 FZV dort, wo eine Kennzeichenkombination gegen die
guten Sitten verstößt. Dass Kombinationen wie „SS“ für jemanden namens
Stephan Schwarz ärgerlich sein können, lässt sich noch vergleichsweise
leicht erklären. Schwieriger wird es bei mehrdeutigen Zahlencodes wie
„14“, deren Bewertung und Sperrung nicht bundesweit einheitlich erfolgt.
Genau dort beginnt dann wieder das kleine deutsche Kennzeichen-Biotop
aus Recht, Verwaltungspraxis und Einzelfall.




Stand: 09. Oktober 2026