RECHTLICHER HINWEIS

Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt der KEBA-Verlag keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Gesetzgebung, Rechtsprechung und behördliche Bewertung können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie Entscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.



 



KEBA-VERLAG · RECHT

Mit dem Handy erwischt? Ein kurzer Blick kann teuer werden.

Noch schnell eine Nachricht lesen, den nächsten Song auswählen oder eine Adresse ins Navi tippen: Wer am Steuer zum Smartphone greift, riskiert Bußgeld und Punkte. Kommen eine Gefährdung oder ein Sachschaden hinzu, droht außerdem ein Fahrverbot. Dabei geht es längst nicht nur ums Telefonieren.

Was ist am Steuer verboten?

§ 23 Absatz 1a StVO regelt die Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs. Dazu gehören insbesondere Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte und Berührungsbildschirme.

Wer ein solches Gerät benutzt, darf es dafür grundsätzlich weder aufnehmen noch halten. Das betrifft beispielsweise das Lesen einer Nachricht, das Schreiben einer Antwort oder das Auswählen eines Musiktitels. Ein laufendes Telefongespräch ist für einen Verstoß nicht erforderlich.

Auch ohne Gerät in der Hand gelten Grenzen: Die Nutzung muss sich im gesetzlichen Rahmen halten – etwa durch Sprachsteuerung und Vorlesefunktion oder durch eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot: Damit musst du rechnen

Für einen Verstoß beim Autofahren gelten folgende Regelsätze:

Verstoß Bußgeld Punkte Regelfahrverbot
Elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt 100 Euro 1 Keines
Mit Gefährdung 150 Euro 2 1 Monat
Mit Sachbeschädigung 200 Euro 2 1 Monat

Die Sanktionen ergeben sich aus Nummern 246.1 bis 246.3 des Bußgeldkatalogs und Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Besonderheiten des Einzelfalls können zu abweichenden Rechtsfolgen führen.

Aus 100 Euro werden normalerweise 128,50 Euro

Beim üblichen Bußgeldbescheid kommen eine Mindestgebühr von 25 Euro und Zustellungsauslagen von 3,50 Euro hinzu:

Regelbußgeld Üblicher Gesamtbetrag einschließlich Gebühren und Zustellung
100 Euro 128,50 Euro
150 Euro 178,50 Euro
200 Euro 228,50 Euro

Rechtsgrundlage für Gebühren und Auslagen ist § 107 OWiG. Weitere Verfahrenskosten können im Einzelfall hinzukommen.

Rote Ampel: Start-Stopp reicht nicht

„Ich stand doch!“ ist beim Auto allein keine ausreichende Begründung.

Die Ausnahme setzt grundsätzlich voraus, dass das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das automatische Abschalten durch die Start-Stopp-Funktion genügt ausdrücklich nicht. Gleiches gilt für das bloße Ruhen des elektrischen Antriebs bei einem Elektroauto.

Wer an einer roten Ampel steht, während die Start-Stopp-Automatik den Motor vorübergehend abschaltet, darf deshalb nicht einfach zum Handy greifen und Nachrichten lesen.

Handyhalterung: Kein Freibrief fürs Display

Eine Halterung kann eine zulässige Nutzung ermöglichen. Sie erlaubt aber kein beliebig langes Lesen, Scrollen oder Tippen.

Entscheidend bleibt insbesondere, ob die Blickzuwendung nur kurz und der jeweiligen Verkehrssituation angepasst ist. Eine feste erlaubte Sekundenzahl nennt das Gesetz nicht.

Nicht einmal ein Handy: Der Taschenrechner vor dem BGH

Wie weit die Vorschrift reicht, zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 4 StR 526/19 stellte der BGH klar: Auch ein elektronischer Taschenrechner fällt unter § 23 Absatz 1a StVO. Er ist ein elektronisches Gerät, das der Information dient.

Damit gelten auch für seine Nutzung die entsprechenden Beschränkungen. Eine Telefonfunktion oder Internetverbindung ist dafür nicht erforderlich. Der Begriff „Handyverbot“ beschreibt also nur einen Teil dessen, was die Vorschrift tatsächlich erfasst.

Was hilft im Alltag?

Stelle Navigation und Musik vor dem Losfahren ein. Nutze für geeignete Funktionen die Sprachsteuerung. Muss eine Nachricht unbedingt gelesen oder beantwortet werden, suche einen zulässigen, sicheren Halteplatz und schalte den Motor vollständig aus.

Merke: Nicht nur Telefonieren kann teuer werden. Auch Lesen, Tippen und andere Gerätenutzungen sind erfasst. Und weder die rote Ampel noch die Handyhalterung schaffen eine pauschale Ausnahme.

Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung:

§ 23 Absatz 1a und 1b StVO
Bußgeldkatalog, Nummern 246.1 bis 246.3
Anlage 13 FeV
§ 107 OWiG
BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 4 StR 526/19




Stand: 19. Oktober 2026