RECHTLICHER HINWEIS

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KEBA-VERLAG · RECHT

E-AUTO UND UMWELTPLAKETTE: DAS „E“ MACHT DEN UNTERSCHIED.

Ein Elektroauto fährt ohne Abgase – und brauchte trotzdem eine grüne Umweltplakette. Diese doppelte Kennzeichnung entfällt seit dem 1. Oktober 2026 für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Wer sein Elektroauto ohne den amtlichen E-Zusatz fährt, muss dagegen weiterhin auf die Plakette achten.

Stand: 19. Oktober 2026

Was hat sich geändert?

Die Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung erweitert die Ausnahmen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen. Erfasst werden jetzt ausdrücklich Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Bei einem in Deutschland zugelassenen Pkw ist das insbesondere das E-Kennzeichen: Der Buchstabe „E“ steht als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer.

Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 11 der 35. BImSchV. Die Änderungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 278 veröffentlicht.

Elektroauto ohne E-Kennzeichen: Die Plakette bleibt wichtig

Ein Elektroauto muss nicht zwingend ein E-Kennzeichen führen. Die besondere Kennzeichnung wird auf Antrag zugeteilt.

Wer darauf verzichtet, kann sich aber nicht allein wegen seines elektrischen Antriebs auf die neue Ausnahme berufen. Für die Teilnahme am Verkehr in einer entsprechend ausgeschilderten Umweltzone benötigt das Fahrzeug dann grundsätzlich weiterhin eine gültige grüne Umweltplakette – sofern keine andere Ausnahme greift.

Dass das Fahrzeugmodell erkennbar elektrisch fährt oder der Antrieb in den Fahrzeugpapieren steht, ersetzt die vorgeschriebene Kennzeichnung nicht.

Welche Fahrzeuge profitieren?

Die Regelung ist nicht auf reine Batterieautos beschränkt. Auch Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride können darunterfallen, wenn sie die Voraussetzungen für die entsprechende amtliche Kennzeichnung erfüllen und diese tatsächlich führen.

Ein gewöhnlicher Hybrid ohne E-Kennzeichen wird durch seinen zusätzlichen Elektromotor nicht automatisch von der Plakettenpflicht befreit.

Fahrzeug Zusätzliche grüne Umweltplakette für die Umweltzone?
Elektroauto mit deutschem E-Kennzeichen Nein
Elektroauto ohne E-Kennzeichen Grundsätzlich ja
Berechtigter Plug-in-Hybrid mit E-Kennzeichen Nein
Hybrid ohne E-Kennzeichen Grundsätzlich ja

Andere gesetzliche oder behördlich erteilte Ausnahmen bleiben zu berücksichtigen.

Was kostet ein Verstoß?

Wer mit einem Kraftfahrzeug trotz des durch die Umweltzonenbeschilderung angeordneten Verkehrsverbots am Verkehr teilnimmt, muss nach Nummer 153 des Bußgeldkatalogs mit 100 Euro Regelbußgeld rechnen. Für diesen Verstoß sind keine Punkte und kein Regelfahrverbot vorgesehen.

Beim üblichen Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Zustellungsauslagen hinzu:

Kostenbestandteil Betrag
Regelbußgeld 100,00 Euro
Mindestgebühr des Bußgeldbescheids 25,00 Euro
Übliche Zustellungsauslagen 3,50 Euro
Üblicher Gesamtbetrag 128,50 Euro

Die Gebühren und Auslagen ergeben sich aus § 107 OWiG. Weitere Verfahrenskosten können im Einzelfall hinzukommen.

Auch Parken ist kein Ausweg

Die Umweltzonenregelung betrifft nicht nur das Einfahren. Auch das Parken im öffentlichen Verkehrsraum innerhalb einer Umweltzone kann ohne erforderliche Plakette oder einschlägige Ausnahme geahndet werden. „Ich bin doch gar nicht gefahren, als kontrolliert wurde“ ist deshalb kein verlässlicher Einwand.

Was gilt für ausländische Elektroautos?

§ 11 FZV berücksichtigt auch ausländische Fahrzeuge. Neben der dafür vorgesehenen deutschen E-Plakette können amtliche ausländische Elektrokennzeichen oder entsprechende ausländische Plaketten anerkannt sein. Ein beliebiger „Electric“-Aufkleber am Fahrzeug genügt nicht.

Worauf solltest du achten?

Die Umweltplakette ist keine allgemeine Voraussetzung dafür, ein Auto auf deutschen Straßen zu fahren. Relevant wird sie bei der Nutzung einer entsprechend beschilderten Umweltzone.

Benötigst du eine Plakette, muss sie ordnungsgemäß innen an der Windschutzscheibe angebracht sein. Das eingetragene Kennzeichen muss zum Fahrzeug passen. Eine lose Plakette im Handschuhfach genügt nicht.


Merke:

Das Elektroauto allein macht den Unterschied noch nicht. Entscheidend ist die amtliche Kennzeichnung. Mit E-Kennzeichen entfällt die zusätzliche grüne Plakette – ohne E-Kennzeichen bleibt sie für die Umweltzone grundsätzlich erforderlich.

Stand: 01. Oktober 2026