RECHTLICHER HINWEIS

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Winterreifenpflicht in Deutschland: Was gilt wirklich?

Oktober bis Ostern, Alpine-Symbol, Ganzjahresreifen und Mindestprofil: Rund um die Winterreifenpflicht halten sich zahlreiche Irrtümer. Wann sind Winterreifen tatsächlich vorgeschrieben? Was gilt bei Regen und niedrigen Temperaturen? Wie unterscheiden sich die Bremswege? Und welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, beginnt für viele Autofahrer die Zeit des Reifenwechsels. Häufig hört man dabei die Faustregel „O bis O“, also Winterreifen von Oktober bis Ostern.

Diese Empfehlung kann bei der Planung helfen. Eine gesetzliche Winterreifenpflicht für bestimmte Kalendermonate gibt es in Deutschland allerdings nicht.

Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

1. Wann sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland gilt nach § 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine sogenannte situative Winterreifenpflicht.

Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei folgenden winterlichen Straßenverhältnissen grundsätzlich nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden:

Glatteis:
Eine Eisfläche auf der Fahrbahn führt zu erheblich verminderter Haftung.

Schneeglätte:
Die Fahrbahn ist durch Schnee glatt.

Schneematsch:
Eine Mischung aus Schnee und Wasser beeinträchtigt die Straßenhaftung.

Eisglätte:
Vereiste Fahrbahnoberflächen führen zu Rutschgefahr.

Reifglätte:
Reifbildung auf der Fahrbahn kann bereits bei entsprechenden Witterungsverhältnissen zu gefährlicher Glätte führen.

WICHTIG: Weder der 1. Oktober noch eine Außentemperatur von sieben Grad Celsius lösen für sich allein die gesetzliche Winterreifenpflicht aus. Auch Regen oder eine lediglich nasse Fahrbahn genügen dafür nicht. Entscheidend sind die in § 2 Abs. 3a StVO ausdrücklich genannten winterlichen Straßenverhältnisse.

Die Pflicht gilt grundsätzlich für sämtliche Radpositionen eines Pkw. Es reicht daher nicht aus, lediglich an der Antriebsachse Winterreifen zu montieren.

Für bestimmte Fahrzeuge bestehen gesetzliche Ausnahmen beziehungsweise Sonderregelungen. So sind beispielsweise einspurige Kraftfahrzeuge von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge und Busse gelten besondere Vorgaben bezüglich der auszurüstenden Achsen.

2. Sommerreifen oder Winterreifen: Wo liegt der Unterschied?

Sommerreifen sind auf Fahrten bei wärmeren Temperaturen ausgelegt. Ihre Konstruktion und Gummimischung bieten unter den dafür vorgesehenen Einsatzbedingungen gute Fahreigenschaften auf trockenen und nassen Straßen.

Winterreifen sind dagegen insbesondere für niedrige Temperaturen, Schnee und Eis entwickelt. Ihre Profilgestaltung mit zahlreichen Lamellen soll die Verzahnung mit winterlichen Fahrbahnoberflächen verbessern.

Dabei gilt: Ein Winterreifen ist nicht bei jeder Temperatur und auf jeder Fahrbahn automatisch überlegen.

Auf warmem und trockenem Asphalt können Sommerreifen beispielsweise deutlich kürzere Bremswege erzielen. Auf kalten oder schneebedeckten Fahrbahnen spielen geeignete Winterreifen ihre konstruktiven Vorteile aus.

Hinzu kommt, dass sich Reifen verschiedener Hersteller und Modelle selbst innerhalb derselben Kategorie erheblich unterscheiden können.

3. Schon bei Nässe: Wie groß sind die Bremswegunterschiede?

Dass der passende Reifen über wichtige Sicherheitsreserven entscheiden kann, zeigt ein Vergleich des ADAC.

Untersucht wurden Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen der Dimension 205/55 R16. Bei einer Asphalttemperatur von sieben Grad Celsius erfolgte eine Bremsung auf nasser Fahrbahn aus 80 km/h bis zum Stillstand.

ADAC-BREMSWEGVERGLEICH BEI NÄSSE

Ausgangsgeschwindigkeit: 80 km/h
Asphalttemperatur: 7 °C
Reifendimension: 205/55 R16

Sommerreifen
41,0 Meter

Winterreifen
35,5 Meter

Ganzjahresreifen
33,0 Meter

Ergebnis: Der getestete Sommerreifen benötigte gegenüber dem Winterreifen 5,5 Meter mehr Bremsweg. Gegenüber dem getesteten Ganzjahresreifen betrug der Unterschied sogar 8 Meter.

Quelle: ADAC-Reifenratgeber, Vergleich von Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen. Einzelne Messergebnisse eines konkreten Vergleichs, keine allgemeingültigen Bremswegwerte.

Die Messwerte zeigen eindrucksvoll, welche Auswirkungen Reifenbauart und Betriebsbedingungen haben können.

Sie bedeuten allerdings nicht, dass jeder Ganzjahresreifen bei Nässe besser bremst als jeder Winter- oder Sommerreifen. Auch die Temperatur, die Qualität des Reifenmodells, der Verschleißzustand und der Untergrund spielen eine entscheidende Rolle.

Bei wärmerer Fahrbahn können sich die Verhältnisse umkehren und Sommerreifen im Vorteil sein.

Die genannten Werte beschreiben ausschließlich den Bremsweg. Zum vollständigen Anhalteweg kommt noch der während der Reaktionszeit zurückgelegte Weg hinzu.

Fünf Meter können darüber entscheiden, ob ein Fahrzeug vor einem Hindernis zum Stehen kommt oder noch mit erheblicher Geschwindigkeit aufprallt. Die richtige Reifenwahl ist deshalb weit mehr als eine Frage des saisonalen Reifenwechsels.

4. Sind Ganzjahresreifen als Winterreifen zulässig?

Ja. Ganzjahresreifen, häufig auch Allwetterreifen genannt, dürfen grundsätzlich ganzjährig verwendet werden.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen erfüllen sie die situative Winterreifenpflicht allerdings nur dann, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Entscheidend ist insbesondere das sogenannte Alpine-Symbol.

Ein geeigneter Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol kann damit rechtlich ebenso als Winterbereifung verwendet werden wie ein entsprechend gekennzeichneter Winterreifen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Ganzjahresreifen unter sämtlichen Wetterbedingungen die gleichen Sicherheitsreserven bietet wie ein spezialisierter Sommer- oder Winterreifen.

Gerade bei häufigen Fahrten in schneereichen Regionen, im Gebirge oder bei hohen sommerlichen Temperaturen sollten die jeweiligen Testergebnisse und Einsatzbedingungen berücksichtigt werden.

5. Alpine-Symbol oder M+S: Welche Kennzeichnung zählt?

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen grundsätzlich nur noch als vorgeschriebene Winterbereifung verwendet werden, wenn sie die maßgeblichen Anforderungen erfüllen und entsprechend mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind.

Das Alpine-Symbol zeigt einen stilisierten dreigipfligen Berg mit einer Schneeflocke.

Früher war die Kennzeichnung „M+S“ weit verbreitet. Sie steht für „Mud and Snow“, also Matsch und Schnee.

Die alleinige M+S-Kennzeichnung reicht inzwischen jedoch nicht mehr aus.

ALPINE-SYMBOL VORHANDEN:
Bei Erfüllung der übrigen gesetzlichen Anforderungen als Winterbereifung zulässig.

NUR M+S-KENNZEICHNUNG:
Seit dem 1. Oktober 2024 bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr ausreichend.

Auch ältere Reifen verlieren nicht allein deshalb ihre generelle Verwendbarkeit, weil sie kein Alpine-Symbol tragen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen sie jedoch nicht mehr als vorgeschriebene Winterbereifung eingesetzt werden.

6. Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?

Für Pkw-Reifen gilt in Deutschland nach § 36 StVZO grundsätzlich eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern im maßgeblichen Hauptprofil.

Diese Mindestanforderung gilt sowohl für Sommer- als auch für Winter- und Ganzjahresreifen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt der ADAC allerdings, Winter- und Ganzjahresreifen bereits bei etwa 4 Millimetern Restprofil zu ersetzen.

Bei Sommerreifen empfiehlt der ADAC mindestens 3 Millimeter.

PROFILTIEFE IM ÜBERBLICK

1,6 mm:
Gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Pkw-Reifen.

4,0 mm:
Sicherheitsempfehlung für Winter- und Ganzjahresreifen.

3,0 mm:
Sicherheitsempfehlung für Sommerreifen.

Besonders auf nasser Fahrbahn kann ein abgefahrenes Reifenprofil gefährlich werden, weil das Wasser nicht mehr ausreichend verdrängt wird.

Mit abnehmender Profiltiefe steigt unter anderem das Risiko von Aquaplaning. Gleichzeitig können Traktion und Bremsverhalten auf Schnee deutlich nachlassen.

Wichtig: Ein Winterreifen mit beispielsweise 3 Millimetern Restprofil ist in Deutschland nicht allein wegen dieser Profiltiefe verboten. Die Empfehlung von 4 Millimetern ist keine zusätzliche gesetzliche Mindestvorgabe.

7. Sind Winterreifen ab sieben Grad Pflicht?

Nein. Die häufig genannte Sieben-Grad-Regel ist keine gesetzliche Vorschrift.

Sie dient allenfalls als Orientierung bei der saisonalen Reifenwahl.

Ob Sommer- oder Winterreifen unter bestimmten Bedingungen den kürzeren Bremsweg haben, lässt sich jedoch nicht ausschließlich an einer einzigen Außentemperatur festmachen.

Entscheidend sind insbesondere Fahrbahnzustand, Asphalttemperatur, Reifenmodell und tatsächliche Witterung.

Wer bei sieben Grad auf nasser, aber nicht winterlich glatter Straße mit Sommerreifen fährt, verstößt deshalb nicht allein aufgrund der Temperatur gegen die situative Winterreifenpflicht.

Kommt es dagegen bereits im Oktober oder auch erst im April zu Glatteis, Schneeglätte oder anderen gesetzlich genannten winterlichen Straßenverhältnissen, greift die Winterreifenpflicht unabhängig vom Datum.

8. Welche Bußgelder drohen ohne Winterreifen?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein entsprechend verpflichtetes Kraftfahrzeug ohne geeignete Bereifung führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Regelsätze ergeben sich insbesondere aus Nummer 5a des amtlichen Bußgeldkatalogs in Verbindung mit den Erhöhungsregelungen der Bußgeldkatalog-Verordnung.

Ohne vorgeschriebene Winterbereifung gefahren:
60 Euro und 1 Punkt.

Mit Behinderung anderer:
80 Euro und 1 Punkt.

Mit Gefährdung anderer:
100 Euro und 1 Punkt.

Mit Sachbeschädigung:
120 Euro und 1 Punkt.

Halterverstoß bei Anordnen oder Zulassen der Fahrt:
75 Euro und 1 Punkt.

Die Beträge sind Regelsätze. Gebühren und Auslagen können hinzukommen.

Ein reguläres Fahrverbot ist für diese einfachen Winterreifenverstöße nicht vorgesehen. Bei einem Unfall oder zusätzlichen Verkehrsverstößen können jedoch weitergehende rechtliche Konsequenzen entstehen.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Fahrer und Halter. Wer als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs unter den entsprechenden Bedingungen anordnet oder zulässt, kann selbst einen bußgeldbewehrten Verstoß begehen.

9. Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Neben einem möglichen Bußgeld können bei einem Verkehrsunfall auch zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen entstehen.

Sind ungeeignete Reifen für einen Unfall oder dessen Folgen mitursächlich, kann dies je nach Sachverhalt beispielsweise bei der Haftungsverteilung oder bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung relevant werden.

Ein automatischer vollständiger Wegfall des Versicherungsschutzes ist damit jedoch nicht verbunden.

Entscheidend sind insbesondere die konkreten Unfallumstände, ein möglicher Verursachungsbeitrag sowie die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

10. Die wichtigsten Regeln zusammengefasst

Keine feste Winterreifen-Saison:
„O bis O“ ist eine Faustregel, keine gesetzliche Pflicht.

Situative Winterreifenpflicht:
Entscheidend sind Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Ganzjahresreifen:
Mit vorgeschriebener Alpine-Kennzeichnung grundsätzlich als Winterbereifung zulässig.

M+S allein:
Seit Oktober 2024 nicht mehr ausreichend.

Profiltiefe:
Gesetzlich mindestens 1,6 mm, empfohlen bei Winter- und Ganzjahresreifen 4 mm.

Bußgelder:
Je nach Verstoß regelmäßig 60 bis 120 Euro und 1 Punkt. Auch den Halter können Sanktionen treffen.

Eine gesetzliche Winterreifenpflicht nach Kalenderdatum existiert in Deutschland nicht. Wer jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt, muss die vorgeschriebene Bereifung verwenden. Dabei kommt es nicht allein auf die richtige Kennzeichnung an: Auch Reifenzustand, Profiltiefe und Qualität beeinflussen die Fahrsicherheit erheblich. Wie groß die Unterschiede sein können, zeigen die ADAC-Messungen bereits auf nasser Fahrbahn. Wer rechtzeitig wechselt und auf geeignete Reifen achtet, reduziert nicht nur sein Bußgeldrisiko, sondern vor allem das Risiko eines Verkehrsunfalls.


RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN


§ 2 StVO – Situative Winterreifenpflicht


§ 36 StVZO – Bereifung und Profiltiefe


Amtlicher Bußgeldkatalog – Nummer 5a


BKatV – Erhöhung der Regelsätze


Bundesministerium für Verkehr – Winterreifenpflicht


ADAC – Winterreifenpflicht in Deutschland


ADAC-Reifenratgeber – Bremswegvergleich bei Nässe


ADAC – Mindestprofiltiefe und Sicherheit




Stand: 18. Oktober 2026