RECHTLICHER HINWEIS

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KEBA-VERLAG · RECHT

Blitzer-Apps: Warnung mit Nebenwirkungen.

Die App soll vor einem Bußgeld warnen – und kann selbst eines auslösen. Wer beim Fahren eine Blitzerwarnfunktion verwendet, riskiert 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch das Smartphone auf dem Beifahrersitz ist kein sicherer Ausweg.

Was ist verboten?

§ 23 Absatz 1c StVO unterscheidet zwischen speziellen Warn- oder Störgeräten und Geräten mit mehreren Funktionen.

Bei klassischen Radarwarn- oder Laserstörgeräten sind bereits der Betrieb und das betriebsbereite Mitführen beim Führen eines Fahrzeugs verboten.

Bei Smartphones und Navigationsgeräten dürfen die Funktionen zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nicht verwendet werden. Das betrifft insbesondere die Blitzerwarnung.

Die bloße Installation einer App auf dem Smartphone ist damit nicht mit ihrer verbotenen Nutzung beim Fahren gleichzusetzen. Entscheidend ist bei solchen Mehrzweckgeräten die Verwendung der entsprechenden Funktion.

Was kostet die Warnung?

Für den Verstoß beim Führen eines Kraftfahrzeugs sieht der Bußgeldkatalog folgende Regelfolgen vor:

Folge Regelsatz
Bußgeld 75 Euro
Punkte in Flensburg 1
Regelfahrverbot Keines

Grundlagen sind Nummer 247 des Bußgeldkatalogs und Nummer 3.2.15 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

Mit der üblichen Mindestgebühr von 25 Euro und 3,50 Euro Zustellungsauslagen werden daraus beim Bußgeldbescheid normalerweise 103,50 Euro. Besonderheiten des Einzelfalls können zu höheren Kosten oder abweichenden Rechtsfolgen führen.

„Die App gehört meinem Beifahrer!“

Darauf sollte sich niemand verlassen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Beschluss vom 7. Februar 2023 – 2 ORbs 35 Ss 9/23, dass auch die bewusste Nutzung einer Blitzerwarnfunktion auf dem Smartphone eines anderen Fahrzeuginsassen einen Verstoß des Fahrers darstellen kann.

Im entschiedenen Fall lag das Smartphone der Beifahrerin mit aktivierter App in der Mittelkonsole. Der Fahrer wusste davon. Bei der Polizeikontrolle schob er das Gerät bewusst zur Seite. Das Gericht bestätigte die gegen ihn verhängte Geldbuße von 100 Euro.

Diese 100 Euro waren die Geldbuße im konkreten Verfahren; der allgemeine Regelsatz beträgt weiterhin 75 Euro.

Entscheidend ist die genaue Aussage der Entscheidung: Der Fahrer macht sich die Warnfunktion mit seinem Wissen und seiner Billigung zunutze. Nicht schon jedes Smartphone eines Mitfahrers mit installierter App begründet automatisch einen Verstoß des Fahrers.

Auch im Navi bleibt die Blitzerwarnung tabu

Dass die Warnung Bestandteil einer Navigationssoftware ist, ändert nichts am Verbot. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Smartphone in einer Halterung steckt oder die Warnung nur akustisch erfolgt.

Eine gewöhnliche Navigation oder eine Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist dagegen nicht automatisch eine verbotene Blitzerwarnung. Maßgeblich ist, ob die Funktion vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt.

Merke: Eine verfügbare App ist keine Nutzungserlaubnis. Wer beim Fahren ihre Blitzerwarnfunktion verwendet, riskiert selbst ein Bußgeld und einen Punkt – auch dann, wenn das Smartphone dem Beifahrer gehört.

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Stand: 19. Oktober 2026