RECHTLICHER HINWEIS

Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt der KEBA-Verlag keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Gesetzgebung, Rechtsprechung und behördliche Bewertung können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie Entscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.



 



KEBA-VERLAG · RECHT

Nach dem Blitz in die Punkteränge?

Ein kurzer Blitz, dann beginnt das Rechnen: Wie schnell war ich? Was kostet das? Gibt es Punkte oder muss der Führerschein abgegeben werden? Entscheidend sind die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung, der Tatort und mögliche Vorbelastungen.

Innerorts oder außerorts: Das macht einen Unterschied

Die folgenden Übersichten gelten für Pkw ohne Anhänger bei gewöhnlichen, fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für andere Fahrzeugarten, Fahrten mit Anhänger oder besondere Umstände können andere Sätze gelten.

Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der anzuwendenden Messtoleranz, nicht die Geschwindigkeit, die du auf dem Tacho gesehen hast.

Zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung Verwarnungs-/Bußgeld Punkte Regelfahrverbot
Bis 10 km/h 30 Euro – –
11–15 km/h 50 Euro – –
16–20 km/h 70 Euro – –
21–25 km/h 115 Euro 1 –
26–30 km/h 180 Euro 1 –*
31–40 km/h 260 Euro 2 1 Monat
41–50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51–60 km/h 560 Euro 2 2 Monate
61–70 km/h 700 Euro 2 3 Monate
Über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate

Zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung Verwarnungs-/Bußgeld Punkte Regelfahrverbot
Bis 10 km/h 20 Euro – –
11–15 km/h 40 Euro – –
16–20 km/h 60 Euro – –
21–25 km/h 100 Euro 1 –
26–30 km/h 150 Euro 1 –*
31–40 km/h 200 Euro 1 –*
41–50 km/h 320 Euro 2 1 Monat
51–60 km/h 480 Euro 2 1 Monat
61–70 km/h 600 Euro 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate

Die Regelsätze ergeben sich aus Tabelle 1 Buchstabe c des Anhangs zur Bußgeldkatalog-Verordnung; die Punkte aus Anlage 13 FeV.

* Die Wiederholungstäterregel kann auch unterhalb der üblichen Fahrverbotsschwellen greifen.

Was steht am Ende auf dem Bescheid?

Bei einer wirksam angenommenen und rechtzeitig bezahlten Verwarnung fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Verfahrensgebühren an.

Beim Bußgeldbescheid kommen dagegen Gebühren und Auslagen hinzu. Die Gebühr beträgt fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro. Hinzu kommen üblicherweise 3,50 Euro für die Zustellung.

Beispiele:

Bußgeld Üblicher Gesamtbetrag
70 Euro 98,50 Euro
115 Euro 143,50 Euro
180 Euro 208,50 Euro
260 Euro 288,50 Euro
400 Euro 428,50 Euro
560 Euro 591,50 Euro
800 Euro 843,50 Euro

Bei höheren Bußgeldern bleibt es also nicht pauschal bei 28,50 Euro Zusatzkosten. Weitere Verfahrenskosten können hinzukommen.

Zweimal mindestens 26 km/h: Auch dann droht eine Fahrpause

Ein Fahrverbot kann auch dann anstehen, wenn die einzelne Überschreitung laut Tabelle noch keines auslöst.

Wurde wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und wird innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen, kommt regelmäßig ein Fahrverbot in Betracht. Bei erstmaliger Anordnung wegen beharrlicher Pflichtverletzung beträgt es regelmäßig einen Monat.

Die verkürzte Aussage „zweimal im Kalenderjahr“ ist deshalb falsch. Entscheidend sind die Rechtskraft der ersten Entscheidung und der Zeitpunkt des zweiten Verstoßes.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind nicht dasselbe

Ein Fahrverbot bedeutet eine zeitlich begrenzte Fahrpause. Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.

Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis. Wer wieder fahren möchte, benötigt eine Neuerteilung. Im Punktesystem ist bei acht oder mehr Punkten die Entziehung vorgesehen; dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und die vorgeschalteten Maßnahmen berücksichtigt werden.

Die Stufen lauten grundsätzlich:

4–5 Punkte: Ermahnung.

6–7 Punkte: Verwarnung.

Ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis.

Mehr zum Punktesystem

Punkte in Flensburg: Was zählt – und wann die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht.


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MPU nach dem Blitzer: Nicht automatisch

Eine einzelne gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht automatisch zur MPU. Auch ein einmonatiges Fahrverbot bedeutet nicht, dass anschließend eine MPU absolviert werden muss.

Bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen kann eine MPU zur Klärung von Eignungszweifeln in Betracht kommen. Dafür braucht es eine tragfähige Begründung im Einzelfall; das gesetzliche Punktesystem darf nicht beliebig umgangen werden.

Wurde die Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Entziehungsstufe im Punktesystem entzogen, ist für die Neuerteilung regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich. Eine neue Fahrerlaubnis darf zudem frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist von sechs Monaten erteilt werden. Der bloße Zeitablauf bringt sie nicht zurück.

Mehr zur MPU

MPU: Wann droht der „Idiotentest“ wirklich?


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Merke: Punkte gibt es beim gewöhnlichen Pkw-Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zu viel. Ein Regelfahrverbot droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Wiederholte Verstöße können schon darunter zur Fahrpause führen.




Stand: 19. Oktober 2026