Seit 01.11.2014 müssen alle Neuwagen mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein.
Im Jahr 2014 wird dies in D, A und CH auf rund 1 Mio. Fahrzeuge zutreffen. In wie weit Sie eventuell betroffen sein können und was dann zu beachten ist, erfahren Sie hier.
RDKS-Pflicht – Infos & Fakten | |
Stichtag: 01.12.2014 | RDKS Pflicht für alle Neufahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt verkauft werden |
Stichtag: 01.11.2012 | RDKS Pflicht für alle Fahrzeugtypen, die ab diesem Zeitpunkt typgenehmigt wurden |
Stichtag: 31.10.2012 | Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt typgenehmigt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden |
betroffene Fahrzeugarten | Pkw und Wohnmobile mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, sowie Geländewagen |
RDKS-Systeme | direkt messende (über Sensoren) oder indirekt messende Systeme (über Abrollumfang) möglich |
RDKS-Sensortypen | Ventilsensor oder Klebesensor im Reifen (REDI-Sensor) |
erfasste Reifen | RDKS-Pflicht besteht nur bei direkt messenden Systemen sowohl für Sommer- als auch Winterreifen |
Erkennen von RDKS | Taste im Cockpit bzw. Aufleuchten beim Einschalten der Zündung |
Abschalten vom RDKS | Das Abschalten ist weder möglich, noch zulässig |
HU und defektes RDKS | Defekt am RDKS-System gilt als geringer Mangel und ist unverzüglich zu beheben |
Kosten für Sensoren | 4 Sensoren ab ca. 200 € |
Haltbarkeit der Sensoren | ca. 6 bis 7 Jahren bzw. ca. 150.000 Kilometer |
Reifentausch | Sensoren können wieder verwendet werden |
Wenn Sie wissen möchten, ob und ggf. welche Sensoren in Ihrem Fahrzeug verbaut sind, wenden Sie sich an Ihren Fahrzeughersteller.
Alternativ können Sie diese Informationen auch im Internet abfragen.