Offener Kupplungskorb am Kraftrad

Vor allem bei Fahrern italienischer Maschinen trifft man oftmals auf einen offenen Kupplungskorb. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass so die Belüftung/Kühlung besser wäre.

In der Praxis stellt so ein offener Kupplungskorb (ebenso wie ein offener Antrieb) eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, wobei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Eine Ahndung kann beispielsweise über § 30 StVZO erfolgen (Gebrauch eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeuges).

Die Ahndung als Erlöschen der Betriebserlaubnis scheidet hier aus unserer Sicht aus, da es sich dabei um kein bauartgenehmigtes Teil handelt und das Fahrzeug auch nach Veränderung noch dem genehmigten Typ entspricht.

Die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit lässt sich dadurch begründen, dass sich zum Beispiel Teile der Bekleidung im offenen Korb verfangen können, was unweigerlich zum Sturz führen würde.