Blick auf die Handy-Uhr unzulässig
OLG Zweibrücken entscheidet: Wer als Autofahrer während der Fahrt sein Handy benutzt um davon die Uhrzeit abzulesen, handelt ordnungswidrig.
OLG Zweibrücken entscheidet: Wer als Autofahrer während der Fahrt sein Handy benutzt um davon die Uhrzeit abzulesen, handelt ordnungswidrig.
In seinem Urteil (Az. 11 LA 1/13) kam das OVG Lüneburg zu dem Schluss, dass jeder, der Polizeibeamte fotografiert seine Identität preisgeben muss.
Zumindest wenn die Aufnahmen im Internet veröffentlicht oder den Behörden übergeben werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach begründete sein Urteil damit, dass das Datenschutzinteresse von heimlich gefilmten Personen höher zu bewerten sei, als das Interesse eines Autofahrers, der durch den Videobeweis zum Beispiel seine Unschuld an einem Unfall beweisen möchte.