Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:
„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.
Dies bedeutet in der Praxis, dass entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen. Von oben betrachtet darf im definierten Bereich also nichts vom Reifen über die Radabdeckung reichen, was klar bedeutet, dass dort überstehende Räder nicht mehr zulässig sind.
Hier ist der abzudeckende Bereich zwar kleiner als bei der nationalen Zulassung, allerdings gilt dieser für das gesamte Rad und nicht nur für die Laufflächenbreite. Die hinteren Kanten der Radabdeckung dürfen außerdem nicht über der gelben Linie enden.
Betrachtet man diese beiden Vorschriften, kann es also je nach montierten Rädern sowohl Vorteil als auch Nachteil sein, welche Vorschrift im Einzelfall anzuwenden ist.
In der Praxis sieht es so aus, dass der Prüfer bei der Eintragung der Rad-/Reifen-Kombination zu Gunsten des Halters eine Kombination aus beiden Vorschriften anwenden kann.
Das Bild zeigt beispielhaft die erforderlichen Radabdeckungen bei nationaler Zulassung und EG-Zulassung, wobei der Aufnahmewinkel zum Zwecke der besseren Darstellung bewusst verändert wurde. Von oben betrachtet muss bei einer nationalen Zulassung die Reifenlauffläche innerhalb der blauen Markierung abgedeckt sein. Die Außenflanke des Reifens und der Felgenrand dürfen über die Abdeckung hinausragen. Bei einer EG-Zulassung muss innerhalb der grünen Markierung das gesamte Rad abgedeckt sein und weder die Außenflanke des Reifens noch der Felgenrand dürfen über die Abdeckung hinausragen.
Alle Infos zur geforderten Radabdeckung (EG-Zulassung und nationale Zulassung), findet ihr in unserem Buch TUNING: street legal!