Handy am Steuer
Neue Regelung für die Ahndung von Handy-Verstößen Bei der Ahndung von Handy-Verstößen reicht es zukünftig nicht mehr aus, „Mobiltelefon in der Hand gehalten“ anzuführen. Um eine beweissichere Ahndung zu gewährleisten, müssen hierzu konkrete Angaben erfolgen wie zum Beispiel „Mobiltelefon mit linker Hand am linken Ohr gehalten. Sprechbewegungen deutlich erkennbar“ etc. Grund hierfür ist u.a. die Meinung … Weiterlesen