Handy am Steuer

Neue Regelung für die Ahndung von Handy-Verstößen Bei der Ahndung von Handy-Verstößen reicht es zukünftig nicht mehr aus, “Mobiltelefon in der Hand gehalten” anzuführen. Um eine beweissichere Ahndung zu gewährleisten, müssen hierzu konkrete Angaben erfolgen wie zum Beispiel “Mobiltelefon mit linker Hand am linken Ohr gehalten. Sprechbewegungen deutlich erkennbar” etc.   Grund hierfür ist u.a. die Meinung … Weiterlesen

Mindesthöhe von Pkw?

Es gibt keine Vorschrift (ECE, StVZO etc.), in der eine Mindesthöhe in cm oder mm gefordert wird bzw. ein Minimum an Bodenfreiheit in cm oder mm verlangt wird. Aber, es gibt Prüfvorschriften des TÜV, in denen geregelt ist, dass…