OLG Hamm – Urteil zum Überholverbot
Das „Schneeflocken-Urteil“ ist noch taufrisch, da rieselt vom OLG Hamm ein weiteres Urteil herein. Dieses hat es in sich und dürfte in der Praxis alles andere als zur Verkehrssicherheit beitragen!
Das „Schneeflocken-Urteil“ ist noch taufrisch, da rieselt vom OLG Hamm ein weiteres Urteil herein. Dieses hat es in sich und dürfte in der Praxis alles andere als zur Verkehrssicherheit beitragen!
Wie schnell würden Sie bei trockener Fahrbahn fahren, wenn dieses Zusatzzeichen unter einem Tempolimit (80 km/h) angebracht ist?